Zertifikate


Begriffe und Anforderungen an den
zertifizierten Sachverständigen

Die Zertifizierung von Sachverständigen beruht auf der EN-Norm 45013 der Europäischen Union. Sie bestimmt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit eine bestimmte Institution die persönlichen Kompetenz einer Person prüfen und ihr ein Zertifikat, also eine Art Zeugnis, als Sachverständiger verleihen darf. Sachverständige werden zertifiziert, wenn sie die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen. Sie unterliegen während der Zeit ihrer Zertifizierung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Überwachung durch die Zertifizierungsstelle. Auch die Zertifizierung kann widerrufen werden, wenn der Sachverständige gegen den Pflichtenkatalog verstößt oder die erforderlichen aktuellen Kenntnisse nicht kontinuierlich nachweist. Die Zertifizierung ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet, Verlängerungen sind aber möglich, wenn die erforderlichen Kenntnisse kontinuierlich nachgewiesen werden.

Begriffe

Wilfried, Lenz, Berlin, Gutachten, Gutachter, Sachverständiger, Beratung, Dienstleistung, Aufzug, Aufzüge, Personenaufzug, Personenaufzüge, Lastenaufzug, Lastenaufzüge, Spindelaufzug, Spindelaufzüge, Hydraulikaufzug, Hydraulikaufzüge, Kone, Otis, Thyssen, Krupp, Schindler, BetrSichV, TRBS, TRA, BGV A3, WHG, EN 13015